Allgemein und spezielles über Abwasseranlagen
Unter Abwasserbeseitigungsanlagen versteht man alle Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung, insbesondere zum Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln sowie zum Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Abwasserbeseitigungsanlagen sind unter Berücksichtigung der Benutzungsbedingungen und Auflagen für das Einleiten von Abwasser (§§ 4 und 5 WHG) nach den hierfür jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Hierzu zählen insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasserbeseitigungsanlagen. Entsprechen vorhandene Anlagen nicht diesen Vorschriften, so haben die Länder sicherzustellen, daß die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden (§ 18b Abs. 2 in Verbindung mit § 7a Abs. 2 WHG).
Abwasserbehandlung,
Alle Techniken mit dem Ziel der schadlosen Ableitung, Reinigung, Verwertung, Rückgewinnung von wiederverwendbaren Wertstoffen und Senkung des Abwasseranfalls. Die mechanische Abwasserbehandlung dient der Abtrennung von Feststoffen; grobe Stoffe werden durch Rechen, Sand im Sandfänger, aufschwimmende Stoffe wie Fette und Öle durch sog. Leichtstoffabscheider, sink- und absetzbare Stoffe (oft nach einer Neutralisation) im Vorklärbecken zurückgehalten. Bei der biologischen Abwasserbehandlung wird die Fähigkeit von Kleinlebewesen (vor allem von aeroben Bakterien) ausgenutzt, organische Substanzen zu metabolisieren (Veratmen), das heißt sie in niedermolekulare Verbindungen, letztlich in Kohlendioxid, Wasser, Nitrat und Sulfat überzuführen. Dieser Prozeß ist der natürlichen Selbstreinigung der Oberflächengewässer nachgeahmt, wobei das Verfahren durch die Konzentrationserhöhung an Bakterien usw. und durch die Sauerstoffzuführung in Form von Luft in den biologischen. Kläranlagen wesentlich beschleunigt wird. Die biologischen. Abwasserbehandlung wurde notwendig, um die Vorfluter (Oberflächengewässer) nicht durch übermäßigen Sauerstoffverbrauch zu belasten. Bei der chemischen Abwasserbehandlung wird durch Zugabe von Kalk oder Natronlauge das Abwasser neutralisiert, wobei Kolloide und Salze ausfallen können; auch Eisen- und AIuminiumsalze können zugesetzt werden. Den physikalisch-chemischen Abwasserbehandlungs-Methoden werden Flotation, Ionenaustauscher, Umkehrosmose und andere Verfahren zugerechnet.
Abwasserentsorgung
im allgemeinen Sinne die Rückführung des Abwassers in den natürlich Wasserkreislauf. Verfahrensmöglichkeiten: Einleitung in einen Vorfluter (oberirdische Gewässer, wie Bach, Fluß oder See), Einleitung in ein kommunales Entwässerungssystem, landwirtschaftlich Abwasserverwertung, Versickerung oder Versenkung, Eindampfen und Verbrennen, Transport ins Meer. Vor der Abwasserbeseitigung kann beziehungsweise muß eine Reinigung des Abwassers vorausgehen.
Abwasserbeseitigungspläne
Abwasserbeseitigungspläne (§ 18a Abs. 3 WHG) gehören zu den Planungsinstrumenten des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Abwasserbeseitigungspläne werden von den Ländern nach überörtlichen Gesichtspunkten aufgestellt (§ 18a Abs. 3 Satz 1 WHG) und sollen im Interesse des Gewässerschutzes eine optimale Behandlung der Abwässer durch Festlegung entsprechender Planziele gewährleisten. Die Abwasserbeseitigungspläne bauen auf den Festlegungen der wasserwirtschaftlichen Rahmenplanung auf, welche die wasserwirtschaftliche Grundlage für die Aufstellung der Abwasserbeseitigungspläne bilden. In den Abwasserbeseitigungsplänen sind insbesondere die Standorte für bedeutsame Anlagen zur Behandlung von Abwasser, ihr Einzugsbereich, Grundzüge für die Abwasserbehandlung sowie die Träger der Maßnahmen festzulegen (§ 18a Abs. 3 Satz 2 WHG). Diese Aufzählung des Mindestinhal