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KOSTENVERGLEICH
Hier ein Kostenvergleich verschiedener Abwassernachrüstungen für ein 4 Personen -Einfamilienhaus inklusive Planungskosten.
Ohne Dreikammergrube sowie ohne Zu- und Ablaufrohre. Bei den jährlichen Kosten ist die von den Behörden angeordnete Ablaufanalyse nicht berücksichtigt. Die Kostenschätzungen sind inklusive Mehrwertsteuer.
Hier werden nur die von KLÄR-KONTOR-NORD geplanten Pflanzenklärbeete beurteilt.
Wir wissen natürlich, dass die Pflanzenklärbeete anderer Planer wesentlich teurer sein können.
Klärsystem
Baukosten
jährliche
Kosten
Pflanzenklärbeet
ohne Eigenleistung
ca. 1.700 €
./.
Pflanzenklärbeet
Selbstbau inkl..Planung
ca. 900 €
./.
Klärteich
ca. 700 €
bis 1.600 €
./.
SBR Anlage
ab. 2.000 €
ca. 200 €
Festbett
ab 2.700 €
ca. 350 €
bis 600 €
Impressum

Allgemein und spezielles über Abwasseranlagen

Unter Abwasserbeseitigungsanlagen versteht man alle Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung, insbesondere zum Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln sowie zum Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Abwasserbeseitigungsanlagen sind unter Berücksichtigung der Benutzungsbedingungen und Auflagen für das Einleiten von Abwasser (§§ 4 und 5 WHG) nach den hierfür jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Hierzu zählen insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasserbeseitigungsanlagen. Entsprechen vorhandene Anlagen nicht diesen Vorschriften, so haben die Länder sicherzustellen, daß die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden (§ 18b Abs. 2 in Verbindung mit § 7a Abs. 2 WHG).

Abwasserbehandlung,

Alle Techniken mit dem Ziel der schadlosen Ableitung, Reinigung, Verwertung, Rückgewinnung von wiederverwendbaren Wertstoffen und Senkung des Abwasseranfalls. Die mechanische Abwasserbehandlung dient der Abtrennung von Feststoffen; grobe Stoffe werden durch Rechen, Sand im Sandfänger, aufschwimmende Stoffe wie Fette und Öle durch sog. Leichtstoffabscheider, sink- und absetzbare Stoffe (oft nach einer Neutralisation) im Vorklärbecken zurückgehalten. Bei der biologischen Abwasserbehandlung wird die Fähigkeit von Kleinlebewesen (vor allem von aeroben Bakterien) ausgenutzt, organische Substanzen zu metabolisieren (Veratmen), das heißt sie in niedermolekulare Verbindungen, letztlich in Kohlendioxid, Wasser, Nitrat und Sulfat überzuführen. Dieser Prozeß ist der natürlichen Selbstreinigung der Oberflächengewässer nachgeahmt, wobei das Verfahren durch die Konzentrationserhöhung an Bakterien usw. und durch die Sauerstoffzuführung in Form von Luft in den biologischen. Kläranlagen wesentlich beschleunigt wird. Die biologischen. Abwasserbehandlung wurde notwendig, um die Vorfluter (Oberflächengewässer) nicht durch übermäßigen Sauerstoffverbrauch zu belasten. Bei der chemischen Abwasserbehandlung wird durch Zugabe von Kalk oder Natronlauge das Abwasser neutralisiert, wobei Kolloide und Salze ausfallen können; auch Eisen- und AIuminiumsalze können zugesetzt werden. Den physikalisch-chemischen Abwasserbehandlungs-Methoden werden Flotation, Ionenaustauscher, Umkehrosmose und andere Verfahren zugerechnet.

Abwasserentsorgung

im allgemeinen Sinne die Rückführung des Abwassers in den natürlich Wasserkreislauf. Verfahrensmöglichkeiten: Einleitung in einen Vorfluter (oberirdische Gewässer, wie Bach, Fluß oder See), Einleitung in ein kommunales Entwässerungssystem, landwirtschaftlich Abwasserverwertung, Versickerung oder Versenkung, Eindampfen und Verbrennen, Transport ins Meer. Vor der Abwasserbeseitigung kann beziehungsweise muß eine Reinigung des Abwassers vorausgehen.

Abwasserbeseitigungspläne

Abwasserbeseitigungspläne (§ 18a Abs. 3 WHG) gehören zu den Planungsinstrumenten des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Abwasserbeseitigungspläne werden von den Ländern nach überörtlichen Gesichtspunkten aufgestellt (§ 18a Abs. 3 Satz 1 WHG) und sollen im Interesse des Gewässerschutzes eine optimale Behandlung der Abwässer durch Festlegung entsprechender Planziele gewährleisten. Die Abwasserbeseitigungspläne bauen auf den Festlegungen der wasserwirtschaftlichen Rahmenplanung auf, welche die wasserwirtschaftliche Grundlage für die Aufstellung der Abwasserbeseitigungspläne bilden. In den Abwasserbeseitigungsplänen sind insbesondere die Standorte für bedeutsame Anlagen zur Behandlung von Abwasser, ihr Einzugsbereich, Grundzüge für die Abwasserbehandlung sowie die Träger der Maßnahmen festzulegen (§ 18a Abs. 3 Satz 2 WHG). Diese Aufzählung des Mindestinhalts von Abwasserbeseitigungsplänen ist nicht erschöpfend. Den Ländern bleibt es überlassen, einzelne oder sämtliche Festlegungen der Abwasserbeseitigungspläne für andere Behörden, Planungsträger, Abwasserbeseitigungspflichten und sonstige Dritte für verbindlich zu erklären (§ 18a Abs. 3 Satz 3 WHG).

Abwasserbiologie

beschäftigt sich mit den biologischen Prozessen, den Organismen und den Lebensbedingungen in einem Abwasser oder einem mit Abwasser verunreinigten natürlichen Gewässer und deren Verschmutzungsgrad.

Abwassereinleitung

Die Einleitung von Abwasser in oberirdische Gewässer stellt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Benutzungstatbestand dar und ist gemäß § 2 in Verbindung mit § 7 WHG erlaubnispflichtig. Durch die 4. Novelle zum WHG ist in dieses Gesetz der § 7a - eine für die Praxis grundlegende Bestimmung - eingefügt worden, durch den die Mindestanforderungen festgelegt werden, unter denen eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser (nur) erteilt werden darf. § 7a WHG ist am 01. 10. 1976 in Kraft getreten. Durch die 5. Novelle zum WHG ist diese Vorschrift verschärft worden: für Abwässer mit gefährlichen Stoffen ist künftig der Stand der Technik einzuhalten. Nur wenn dieser eingehalten wird, darf eine Erlaubnis für das Einleiten erteilt werden. Hierzu erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. bei gefährlichen Abwässern dem Stand der Technik entsprechen müssen (§ 7a Abs. 1 Satz 3 WHG).

Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften wurden ursprünglich grundsätzlich jeweils für einen bestimmten Herkunftsbereich erlassen. Eine Ausnahme bildeten die 1. AbwVwV (Gemeinden) und die 22. AbwVwV (Mischabwässer), die beide Abwasser aus unterschiedlichen Teilströmen (kommunaler Bereich - gewerblicher Bereich) erfaßten.

Nachdem die Herkunftsbereiche von Abwasser. das gefährliche Stoffe enthält, gem. § 7a Abs. 1 Satz 4 WHG durch die Abwasserherkunftsverordnung vom 03. 07. 1987 (BGBl. I, S. 1578, zuletzt geändert durch VO vom 27. 05. 1991, BGBl. I, 5. 1197) bestimmt waren, mußten die Verwaltungsvorschriften, die die Anforderungen für diese Stoffe enthielten, fortgeschrieben werden. Dabei konnten sie wesentlich vereinfacht werden. Die in den früheren einzelnen Verwaltungsvorschriften jeweils wiederkehrenden gleichartigen Regelungen wurden in der allgemeinen Rahmen-AbwasserVwV vom 08. 09. 1989 (GMBl. S. 518) zusammengefaßt. In ihrer Anlage sind alle maßgeblichen Analyse- und Meßverfahren beschrieben. In ihre Anhänge wird (der Numerierung der bisherigen Abw VwVen folgend) die Beschreibung des jeweiligen Anwendungsbreichs und die Anforderungen für die einzelnen Herkunftsbereiche aufgenommen.

Abwasserfahne,

die unterhalb der Abwassereinleitungsstelle in ein Gewässer sichtbare, oft aber nur fotografisch oder durch chemisch Methoden erfaßbare Gewässerverschmutzung; beruht auf der Langsamkeit der Durchmischung von Wasser.

Abwasserfischteich

zur Abwasserreinigung benutzte stehende bzw. aufgestaute Gewässer mit natürlich Besatz an Mikroorganismen, Wasserpflanzen und -tieren. Kennzeichnend ist das Auftreten von Karpfen, Schleien und anderen Fischen als Endkonsumenten der Nahrungskette.

Abwassergebühr

wird anhand des Wasserverbrauches berechnet (pro m3). Mitunter beträgt inzwischen der Preis bis zu 10 DM und darüber her. Bei den zunehmenden Kosten für die Instandhaltung, den Bau und die notwendige Verbesserung sowie Erweiterung bestehender Anlagen ist mit weiterhin steigenden Abwassergebühren zu rechnen.

Abwasserkonzentration

Masse von Abwasserinhaltsstoffen je Volumeneinheit, z. B. mg/l.

Abwasserlast

Die Abwasserlast entspricht der .Masse der Abwasserinhaltsstoffe im Abwasservolumenstrom je Zeiteinheit. Sie vermindern den Sauerstoffgehalt des Wassers dadurch, indem sie als Substrat der biologischen Oxidation dienen. Die Abwasserlast wird aus dem Quotienten aus Einwohnergleichwert und Niedrigwasserabfluß des Gewässers berechnet. Die Abwasserlast-Zahlen können die Belastung eines Gewässers an beliebig vielen Stellen anzeigen, wobei die Selbstreinigung des Gewässers zwischen den Einleitungen berücksichtigt werden muß.

Die Belastung eines fließenden Gewässers durch Abwässer; ausgedrückt als Quotient aus Einwohnergleichwert und Niedrigwasserabfluß

Abwasserlastplan

Die bildliche Darstellung der Abwasserlast.

Abwasserpilze,

fädige Pilze, aber auch im übertragenen Sinn Fadenbakterien, die in kohlenhydratreichen Abwässern massenhaft auftreten und durch Pilztreiben Filter verstopfen bzw. zur Verschlammung beitragen

Abwasserreinigung

Sammelbezeichnung für alle Techniken zur Verringerung von Abwasserinhaltsstoffen durch biologische, chemische und/oder mechanische Verfahren.

Kommunale Abwässer und Abwässer vieler Industriebranchen, die in der Regel und überwiegend organische Abwasserinhaltsstoffe enthalten, müssen heute zumindest vollbiologisch behandelt werden. Sind die Abwässer besonders stark verschmutzt oder werden sie in leistungsschwache Gewässer oder in Seen eingeleitet, reichen vollbiologische Verfahren allein nicht aus. Die Abwässer müssen dann "weitgehend" (in Anlagen der "weitergehenden Abwasserreinigung") behandelt werden. Nach den Erfahrungen von 1970 bis 1987 stellt sich die Entwicklung der Abwasserreinigung. in den alten Bundesländern wie folgt dar:

·         die Zahl der an Kanalisationen angeschlossenen Einwohner ist von 31,6 auf etwa 56,5 Millionen angestiegen,

·         die Länge des Kanalnetzes ist von 61 000 auf 291 583 Kilometer angestiegen,

·         die Zahl der an vollbiologische Kläranlagen angeschlossenen Einwohner ist von 40 auf 88% der Gesamteinwohner angestiegen,

·         die Menge des vollbiologisch behandelten Abwassers ist von 16% auf 85% angestiegen, bezogen auf die in öffentlichen Kläranlagen behandelten Abwassermengen.

Abwasserreinigungstechnik

Oberbegriff für Technologien zur Reinigung von Abwässern. Kommunale Abwässer und Abwässer vieler Industriebranchen, die in der Regel und überwiegend organische Abwasserinhaltsstoffe enthalten, müssen heute zumindest vollbiologisch behandelt werden. Sind die Abwässer besonders verschmutzt oder werden sie in leistungsschwache Gewässer eingeleitet, reichen vollbiologische Verfahren nicht aus. Die Abwässer müssen dann in Anlagen der "weitergehenden Abwasserreinigung" behandelt werden.

Abw